Zur Feststellung des Gegenstandswertes einer Immobilien, insbesondere im Rahmen einer Auseinandersetzung wie z. B. Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Besteuerung etc., ist die Aussagekraft eines Kurzgutachtens nicht ausreichend. In diesen Fällen gibt ein Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB Auskunft über den Marktwert einer Immobilie. Der Marktwert entspricht dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert ist gem. § 8 Abs.1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) aus dem
oder mehreren dieser Verfahren zu ermitteln.
Enthaltene Leistungen
Es werden 3 Kunden-Exemplare erstellt und übergeben.
Optionale Leistungen
Was ist nicht enthalten?
Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens variieren gemäß Aufwand und Umfang der zu bewertenden Immobilie und können daher nicht pauschal angeboten werden. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und erstellen für Sie ein individuelles Angebot.